Wartezeiten erklärt – Ihre Möglichkeiten

Warum Ihr Termin Zeit braucht – und wie Sie ihn schneller bekommen können

Das Ärgernis der Wartezeiten

Benötigen Sie als gesetzlich Versicherte*r eine Magenspiegelung und sind frustriert über die mehrwöchige Wartezeit?

Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie eine kostenintensive Untersuchung in Anspruch nehmen möchten, die von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert wird. Der Gesetzgeber hat Maßnahmen ergriffen, um Kosten zu kontrollieren, was bedeutet, dass es hier Grenzen gibt.

So funktioniert das System – einfach erklärt:
Unsere Praxis darf nur eine begrenzte Anzahl an Magenspiegelungen pro Tag über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen – aktuell maximal drei. Diese Vorgabe sorgt leider für längere Wartezeiten. Sie werden feststellen, dass dies auch in anderen Praxen ähnlich geregelt ist – fragen Sie dort gerne nach.

Um dennoch eine angemessene Versorgung sicherzustellen, müssen die Termine nach medizinischer Dringlichkeit vergeben werden. Wenn Ihr Anliegen dringend ist, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen und bringen Sie bei der Terminvereinbarung Ihre Überweisung mit. Ihr Hausarzt hat bereits vermerkt, worum es geht.

 

Kassenversichert und Termine wie Privatpatient*in

Sie sind gesetzlich versichert, wünschen sich aber eine schnellere Terminvergabe wie Privatpatient*innen – ohne gleich die volle Selbstzahlerleistung tragen zu müssen? Das ist möglich: Über die Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse.

Ihre Vorteile:

Wichtig zu wissen:
Bei aufwändigeren Untersuchungen übernimmt die Krankenkasse unter Umständen nicht den vollen Betrag. Eine Zuzahlung kann nötig sein.

Beispiel Magenspiegelung:
Bei einem reduzierten Abrechnungssatz (Faktor 1,8) kostet die Untersuchung ca. 231 €. Ihre Kasse könnte davon z. B. nur 120 € übernehmen – der Rest wäre selbst zu zahlen.

Die Höhe des Abrechnungssatzes legt der Arzt fest – je nach Aufwand und Situation. In besonderen sozialen Fällen kann auch ein besonders niedriger Satz möglich sein.

Wichtige Hinweise zur Kostenerstattung

Rechtliche Grundlagen – einfach erklärt

Gesetzlich Versicherte erhalten ihre medizinischen Leistungen im sogenannten Sachleistungsprinzip. Das bedeutet: Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten – aber nur für Behandlungen, die ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig sind. Oder einfacher gesagt: Die Versorgung muss mindestens der „Note 4“ entsprechen.

Wenn Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden, gelten andere Regeln: Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wir hoffen, diese Hinweise helfen Ihnen, Ihre Optionen besser einzuordnen – für eine Versorgung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.

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